Bezirk des Arbeitsgerichts Hagen
Für die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts ist der Firmensitz des/der Beklagten maßgebend, im Mahnverfahren der Firmensitz bzw. Wohnort des Antragsgegners/der Antragsgegnerin.

Das Arbeitsgericht Hagen ist zuständig für die folgenden Bezirke:

Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.

Wenn Sie wissen möchten, welches Gericht außerhalb unseres Gerichtsbezirks zuständig ist, schauen Sie in die Adressdatenbank externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab der Justiz!