Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
2 Ca 1589/231. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die außerordentliche
Kündigung vom 26.10.2023 aufgelöst worden ist, sondern bis zum 13.11.2023 fortbestanden hat. Im Übrigen
wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte.

3. Der Streitwert wird auf 9.900,00 € festgesetzt.