Arbeitsgericht Hagen

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Gerichtsbezirk

Für die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts ist der Firmensitz des/der Beklagten maßgebend, im Mahnverfahren der Firmensitz bzw. Wohnort des Antragsgegners/der Antragsgegnerin.

Das Arbeitsgericht Hagen ist zuständig für die folgenden Bezirke:

Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm externer Link, öffnet ein neues Browserfenster.


 

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