InhaltGerichtsbezirk
Für die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts ist der Firmensitz des/der Beklagten maßgebend, im Mahnverfahren der Firmensitz bzw. Wohnort des Antragsgegners/der Antragsgegnerin.
Das Arbeitsgericht Hagen ist zuständig für die folgenden Bezirke:
Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm |
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