
Für die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts ist der Firmensitz des/der Beklagten maßgebend, im Mahnverfahren der Firmensitz bzw. Wohnort des Antragsgegners/der Antragsgegnerin.
Das Arbeitsgericht Hagen ist zuständig für die folgenden Bezirke:
- Stadt Hagen
- Ennepe-Ruhr-Kreis
(ausgenommen Witten - hier ist das Arbeitsgericht Bochumzuständig).
Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm .
Wenn Sie wissen möchten, welches Gericht außerhalb unseres Gerichtsbezirks zuständig ist, schauen Sie in die Adressdatenbank der Justiz!