Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
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2 Ga 22/24 | 1. Den Verfügungsbeklagten wird bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache bzw. bis zum Ende der Stillzeit der Verfügungsklägerin – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt – untersagt, die Verfügungsklägerin Oralchirurgie und zahnärztliche Tätigkeiten ausüben zu lassen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Verfügungsbeklagten 3. Der Streitwert wird auf 8.400 Euro festgesetzt. |