Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
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2 Ca 520/23 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 24.03.2023 nicht aufgelöst worden ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Altenpflegehelferin zu den Bedingungen des Arbeitsvertrages vom 24.03.2009 mit der Änderung vom 18.05.2017 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiter zu beschäftigen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.169,25 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.11.2023 abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.105,20 € netto zu zahlen. 4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 18 % und die Beklagte zu 82%. 6. Der Streitwert wird auf 9.760,75 € festgesetzt. |
3 Ca 1040/23 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten mit Schreiben vom 14.07.2023, dem Kläger zugegangen am 19.07.2023, nicht aufgelöst wird. 2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/5 und die Beklagte zu 3/5. 4. Der Streitwert wird für das Verfahren bis zu der teilweisen Klagerücknahme auf 25.401,75 Euro sowie für das Verfahren danach und das vorliegende Urteil auf 20.321,40 Euro festgesetzt. |