Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
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| 2 Ca 450/26 | U r t e i l Im Namen des Volkes! 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 23.02.026 nicht aufgelöst worden ist. 2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 26.02.2026 nicht aufgelöst worden ist. 3. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 27.02.2026 nicht aufgelöst worden ist. 4. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen weiter zu beschäftigen. 5. Im Übrigen werden die Klage und der Auflösungsantrag der Beklagten abgewiesen. 6. Die Kosten des Rechtstreits tragen der Kläger zu 14% und die Beklagte zu 86%. 7. Der Streitwert wird auf 28.086,58 € festgesetzt. 8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 2 Ca 500/26 | U r t e i l Im Namen des Volkes! 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Streitwert wird auf 3.480,24 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 2 Ca 584/25 | Schlussurteil: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.180,81 € brutto nebst Zinsen i. H. v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag i. H. v. 351,66 € brutto seit dem 01.08.2025 und aus einem Betrag in Höhe von 829,15 € brutto seit dem 02.09.2026 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 22 % und die Beklagte zu 78 %. 3. Der Streitwert wird für das Schlussurteil auf 2.008,85 € festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 2 Ga 30/26 | U r t e i l Im Namen des Volkes! 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsklägerin. 3. Der Streitwert wird auf 2.455,00 € festgesetzt. |
| 3 Ca 612/26 | 1. Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung wird nach Ablauf des 28.10.2026 von dem Kammervorsitzenden von Amts wegen anberaumt werden. 2. Der Beklagten bleibt nachgelassen, zu dem Klägerschriftsatz vom 13.10.2026, insbesondere zu dem dortigen Auflösungsantrag, abschließend und gegebenenfalls unter Beweisantritt Stellung zu nehmen. Frist zur Erfüllung der Auflage: 30. November 2026 3. Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass verspätetes Vorbringen bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 56 Abs. 2, § 61 a Abs. 5 ArbGG zurückgewiesen werden kann, mit der Folge, dass eine der Parteien allein aus diesem Grunde im Rechtsstreit unterliegt. 4. Weitere Auflagen bleiben vorbehalten. |
