Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
2 Ca 119/261. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.166,65 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2025 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zeugnis zu erteilen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die Lohnabrechnung für den Monat Juli 2025 zu erteilen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2025 auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.

5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 23 % und die Beklagte zu 77 %.

7. Der Streitwert wird auf 4.473,13 Euro festgesetzt.

8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
2 Ca 2062/251. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits..

3. Der Streitwert wird auf 8.775,00 Euro festgesetzt.
2 Ca 2182/251. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Der Streitwert wird auf 2.500,74 Euro festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.