Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
2 Ga 22/241. Den Verfügungsbeklagten wird bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache bzw. bis zum Ende
der Stillzeit der Verfügungsklägerin – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt – untersagt, die
Verfügungsklägerin Oralchirurgie und zahnärztliche Tätigkeiten ausüben zu lassen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Verfügungsbeklagten

3. Der Streitwert wird auf 8.400 Euro festgesetzt.