Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
4 BV 1/24Die Beklagte zu 2) wird verpflichtet, den Beteiligten zu 1) von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 2.731,05 Euro brutto freizustellen.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.